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Info Arzt

 

  • Für die ergotherapeutische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte gültige Heilmittelverordnung (Privatrezept) nötig.

  • Ergotherapie wird  von Hausärzten / Allgemeinmedizinern oder von anderen Fachärzten verordnet.

  • Ergotherapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule, Beruf) und/oder Freizeit kommt.

  • Die Verordnungsmenge im Regelfall (bei gesetzlich Versicherten) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe.

  • Die Rezepte bei Privatversicherten sind unbeschränkt gültig.

  • Bei Selbstzahlern benötige ich entweder ein Privatrezept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

  • Folgende Behandlungseinheiten können verordnet werden:​ Motorisch-funktionelle Behandlung, Sensomotorisch- perzeptive Behandlung,Psychisch- funktionelle Behandlung oder Hirnleistungstraining.

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Bei Fragen dürfen Sie mich jederzeit kontaktieren.

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